Auftraggeber

Unsere Leistungen richten sich an alle, die im Rahmen eines Nachlassverfahrens Erben ermitteln lassen müssen oder wollen.

  • Nachlassgerichte – zur Klärung der Erbfolge bei unbekannten Erben
  • Nachlasspfleger – im Rahmen ihrer gerichtlichen Beauftragung
  • Notare und Rechtsanwälte – zur Vorbereitung von Erbscheinen
  • Privatpersonen – die einen Hinweis auf eine mögliche Erbschaft erhalten haben
  • Institutionen – z.B. Banken, Versicherungen oder Wohnungsgesellschaften

Wir arbeiten diskret, sorgfältig und auf Basis klarer Honorarvereinbarungen. Eine erste Einschätzung Ihres Falles bieten wir kostenfrei an.