Definition
Unter Erbenermittlung versteht man die gezielte Suche nach unbekannten oder unauffindbaren Erben im Rahmen von Nachlassverfahren. Sie wird notwendig, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat und die gesetzlichen Erben nicht bekannt oder nicht auffindbar sind.
Die Erbenermittlung umfasst:
- Genealogische Recherche zur Rekonstruktion des Familienstammbaums
- Auswertung von Kirchenbüchern, Standesamtsregistern und Archivunterlagen
- Internationale Recherche bei Auswanderung von Vorfahren
- Gerichtsfeste Dokumentation der Erbfolge
Das Ergebnis ist ein lückenloser Nachweis der Verwandtschaftsverhältnisse und der gesetzlichen Erbfolge.