Erbfolge
Hinterlässt ein Erblasser kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.
Erbordnungen
- 1. Ordnung: Kinder und deren Abkömmlinge
- 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
- 4. Ordnung: Urgroßeltern und entferntere Vorfahren
Erben einer vorrangigen Ordnung schließen Erben nachrangiger Ordnungen vollständig aus. Der überlebende Ehegatte erbt neben Verwandten der 1. Ordnung ein Viertel des Nachlasses. Sind keine Erben ermittelbar, fällt der Nachlass an den Staat (§ 1936 BGB).