Nachlasspfleger

Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn unbekannte Erben vorhanden sein könnten und der Nachlass gesichert werden muss. Er vertritt die Interessen der noch unbekannten Erben.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Sicherung und Verwaltung des Nachlasses
  • Beauftragung von Erbenermittlern zur Feststellung der Erbfolge
  • Kommunikation mit dem Nachlassgericht
  • Abwicklung des Nachlasses nach Klärung der Erbenstellung

Wir unterstützen Nachlasspfleger mit gerichtsfest dokumentierten Ergebnissen und langjähriger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Nachlassgerichten bundesweit.