Auftraggeber
Unsere Leistungen richten sich an alle, die im Rahmen eines Nachlassverfahrens Erben ermitteln lassen müssen oder wollen.
- Nachlassgerichte – zur Klärung der Erbfolge bei unbekannten Erben
- Nachlasspfleger – im Rahmen ihrer gerichtlichen Beauftragung
- Notare und Rechtsanwälte – zur Vorbereitung von Erbscheinen
- Privatpersonen – die einen Hinweis auf eine mögliche Erbschaft erhalten haben
- Institutionen – z.B. Banken, Versicherungen oder Wohnungsgesellschaften
Wir arbeiten diskret, sorgfältig und auf Basis klarer Honorarvereinbarungen. Eine erste Einschätzung Ihres Falles bieten wir kostenfrei an.