Sie wurden angeschrieben?

Wenn Sie ein Schreiben von unserem Büro erhalten haben, haben wir Ihren Namen im Zuge unserer Recherchen als potenziellen Erben eines Nachlasses ermittelt.

Was bedeutet das für Sie?

Sie sind nicht verpflichtet zu antworten. Unser Honorar wird ausschließlich im Erfolgsfall aus dem Nachlass beglichen — für Sie entstehen keine Vorkosten.

Wie gehen wir vor?

  • Wir stellen Ihnen die wesentlichen Informationen zur Erbschaft vor
  • Wir schließen mit Ihnen einen Honorarvertrag ab
  • Wir begleiten Sie durch das gesamte Nachlassverfahren
  • Unser Honorar ist gesetzlich geregelt und orientiert sich am Nachlasswert

Kontaktieren Sie uns — wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.